Neues aus der Blogosphäre :: Juli 2012
Posted 9. August 2012
on:- Top-Manager in Österreich verdienen rund 192.000 Euro pro Jahr. Österreich liegt damit bei vergleichbaren Unternehmen und Branchen in anderen Ländern mit dem Gehaltsniveau im oberen Mittelfeld. Damit sowie dem Thema Gehalt als Motivator setzt sich ein Beitrag des Siemens MitarbeiterInnen-Blog auseinander:
„Ende Juni diskutierten im Rahmen des HR-Circles Conrad Pramböck (Head of Compensation Consulting bei Pedersen & Partners) und Wolfgang Hammerer (Geschäftsführer WdF – Wirtschaftsforum der Führungskräfte) zum Thema “Reality-Check für Compensation Modelle”. Zu Beginn stellte Hammerer die Ergebnisse der jährlichen Einkommensstudie vom Wirtschatfsforum der Führungskräfte (WdF) vor: Demnach verdienen Top-Manager in Österreich rund 192.000 Euro, Führungsebene zwei kommt auf rund 115.000 Euro und Ebene drei auf rund 83.000 Euro brutto pro Jahr.“
- Für diejenigen, denen der Urlaub heuer noch bevorsteht, hat der Angestelltenbetriebsrat der ABB AG Informationen der GPA-djp in Zusammenhang mit Urlaub und Urlaubsgeld zusammengestellt:
„Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen, endlich ist der Sommer da. Die meisten Beschäftigten freuen sich jetzt über zwei bedeutende Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung – ihren wohlverdienten Urlaub und ihr Urlaubsgeld.„
- Gleichfalls dem Urlaub, genauer, der idealen Reisevorbereitung, widmet sich ein Beitrag des Angestelltenbetriebsrates des UKH Linz:
„Wer eine Reise tut, kann etwas erleben und sollte das auch. Damit die Erlebnisse allerdings positiver Natur sind und um schlechte Erfahrungen so weit wie möglich zu vermeiden, ist rechtzeitige Planung und Information empfehlenswert. Grundsätzlich sollten sich alle Urlauber, besonders vor Fernreisen, genau über ihr Reiseland informieren.„
- Über die mangelnde Autonomie der österreichischen Universitäten, eine Folge des Universitätsgesetz 2002, berichtet WIFO-Experte Gunter Tichy im Gespräch mit dem Standard. Der UG02-Blog des Redaktionsverantwortlichen der Betriebsratszeitung für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Wien weist auf das Interview hin:
„Die österreichische Lösung ist eine Pseudoautonomie”, sagt Gunther Tichy. Der Wirtschaftsökonom zieht eine gespaltene Bilanz über das Universitätsgesetz 2002, das vor zehn Jahren beschlossen wurde. “In entscheidenden Fragen haben die Universitäten keine Autonomie. In manchen Punkten wiederum zu viel Autonomie”, sagt der WIFO-Experte im Gespräch mit derStandard.at.“
- Dass nicht der Mensch für die Wirtschaft, sondern die Wirtschaft für den Menschen da ist, (be)schreibt Elke Radhuber in einem Beitrag der Arbeit&Wirtschaft. Der Betriebsrat METRO Cash & Carry Österreich hat diesen Beitrag für uns entdeckt:
„Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.” Dieser viel zitierte Wirtschafts(kammer)-Slogan klingt auf den ersten Blick vielleicht einleuchtend, bei genauerer Betrachtung müsste es aber vielmehr heißen: “Geht’s uns allen gut, geht’s auch der Wirtschaft gut.” Warum das so ist, hat eine Reihe von Hintergründen. Der offensichtlichste ist wohl, dass die Kaufkraft bzw. der private Konsum die Motoren einer gesunden Realwirtschaft und einer guten Wirtschaftsentwicklung sind.„
- Über die immer mehr verschwimmenden Grenzen zwischen Beruf und Freizeit und darüber, dass das nicht so sein muss, berichtet der Betriebsrat der Diözese Linz/Pastorale Berufe:
„Handy im Urlaub, in der Freizeit, das muss nicht sein: Die Hälfte aller Dienstnehmer arbeitet im Urlaub, in Deutschland sind zwei Drittel der Berufstätigen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für Berufliches erreichbar, in Österreich klagen 30 Prozent über berufliche Belastungen in ihrer Freizeit. Die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die alarmierenden Zahlen zum Anlass genommen, eine deutlichere Trennung zwischen Arbeit und Freizeit zu fordern.„
- Immer wieder wird von Angestellten gefragt, ob sie aufgrund von Dienstverhinderungen Einbussen zu erleiden haben. § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz regelt den Entgeltfortzahlungsanspruch bei Dienstverhinderung aus wichtigem Grund. Diesmal nimmt sich der Betriebsrat des UKH Kalwang dieses immer aktuellen Themas an:
„Bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet? Habe ich Entgeltanspruch? Der Arbeitsplatz kann infolge starker Unwetterschäden nicht erreicht werden! Das eigene Haus steht unter Wasser! Im überschwemmten Betrieb fallen Aufräumarbeiten an! – Inwieweit bin ich zur Arbeitsleistung verpflichtet, und verliere ich – wenn ich nicht arbeite – meinen Entgeltanspruch?„
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