Neues aus der Blogosphäre :: November-Dezember 2012
Posted 8. Januar 2013
on:- Einer der ältesten Betriebsratsblogs ist nicht mehr, zumindest nicht in der gewohnten Form: Im Dezember 2012 gab Karl Heimberger überraschend (?) bekannt, dass er den Betriebsratsblog der MedUni Wien (sowie den 2002Novelle-Blog) nicht weiterführen wird. Die beiden sehr erfolgreichen und weit über die Betriebsratsblogsphäre bekannten Blogs sollen weiter – unverändert – unter ihren alten URLs aufzufinden sein. Über die Beweggründe, die ihn zu diesem Schritt veranlasst haben, informiert Heimberger in Kurzform in seinem letzten Posting „Abschied“ (mit einer lesenswerten Bilanz nach fünf Jahren Blogtätigkeit als Anhang im PDF-Format):
„Werte Leserinnen und Leser, vor ca. 4 Wochen hat sich eine (!) Kollegin der “Angewandten” erkundigt, wie denn das mit der Weiterführung dieses Blogs sei. Ich dankte für das Interesse und sagte, mir fehlt leider die Zeit (nach 5-jähriger Tätigkeit dafür). Man muss Präferenzen schaffen. Die Zeit wird knapp. Und so bot ich zwei Betriebsräten (zweier verschiedener politischer BR-Fraktionen) der UW und einem Journalisten Admin- bzw. Autorenrechte für den UG02-Blog an. Aber Sie wissen ja: man hat Präferenzen. So wurde draus nichts. Vielleicht auch weil wir uns zwischen zwei Bildungskampagnen und nicht in einer befinden.“
- Wenn ein/e Arbeitnehmer/in gekündigt wird, ist oft eine der ersten Fragen an das Betriebsratsteam, wie das denn mit den Postensuchtagen genau geregelt sei. Wie immer fachkundig gibt die Betriebsrätin des Manpower Betriebsrates Auskunft über diesen im Angestelltengesetz geregelten Anspruch und dessen Geltendmachung in der Praxis:
„Eine häufig gestellte Frage im Zusammenhang mit der Dienstgeberkündigung ist auf Dienstnehmerseite: “Wie ist das jetzt mit den Postensuchtagen?”. Für Angestellte regelt das Angestelltengesetz (AngG) im § 22 die Freizeit während der Kündigungsfrist.“
- Gleichfalls der Manpower Betriebsrat informiert über eine Ausweitung der Pendlerförderung ab dem 1.1. 2013:
„Die Pendlerförderung soll 2013 ausgeweitet werden: Pendlerpauschale auch für Teilzeitbeschäftigte. Neueinführung: Pendlereuro und Pendlerausgleichsbetrag, Erhöhung Pendlerzuschlag, Jobticket für alle, keine Pendlerpauschale für Dienstnehmer mit Dienstwagen“
- Eine weitere Gesetzesänderung im Jahr 2013 zugunsten der ArbeitnehmerInnen ist auf dem Betriebsratsblog des UKH Linz zu finden, nämlich die Erweiterung der Pflegefreistellung:
„Die Pflegefreistellung für ArbeitnehmerInnen wird ab kommenden Jahr ausgeweitet. Künftig steht auch leiblichen Eltern, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben, pro Jahr eine Woche “Pflegeurlaub” zu (und eine zweite, sofern das Kind unter zwölf Jahre alt ist). Auch neue PartnerInnen in sogenannten “Patchwork”-Familien können die Freistellung künftig in Anspruch nehmen – also PartnerInnen, die zwar nicht leiblicher Elternteil sind, aber im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind leben. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare.“
- Was darf ein/e Arbeitgeber/in wissen und fragen, und worüber darf man als Arbeitnehmer/in schweigen bzw. sogar „lügen“. Mit dieser wichtigen Fragestellung setzt sich der Angestelltenbetriebsrat der ABB AG auseinander:
„Arbeit ist das halbe Leben – oder fast. Privates lässt sich da nicht immer ganz heraushalten. Wo beginnt am Arbeitsplatz die Intimsphäre, wo endet sie? Was muss ich dem Arbeitgeber über mich sagen? Auskunft über Religion, Weltanschauung, Mitgliedschaften, Auskunft über Familienstand, Kinderwunsch, Schwangerschaft? Frage nach Vorstrafen, Fragen nach der Gesundheit, Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Privat telefonieren und surfen am Arbeitsplatz, Private E-Mails am Arbeitsplatz.“
- Noch im vergangenen Jahr wurden wichtige Kollektivverträge abgeschlossen, z.B. der KV für Handelsangestellte, wie der METRO-Betriebsrat berichtet:
“Wir haben den Dreier, für den Angestellte, ihre BetriebsrätInnen und die GPA-djp in ganz Österreich gekämpft haben, geschafft”, erklären die Verhandlungsleiter bei den Kollektivvertragsverhandlungen für den Handel, Manfred Wolf, stv. Leiter des Geschäftsbereichs Interessenvertretung in der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten), und Franz Georg Brantner, Vorsitzender des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, den Abschluss, der heute in der sechsten Runde erreicht worden ist.
- Auch bei den IT-Kollektivverträgen ist eine Anhebung der Mindestgrundgehälter um fast 3 Prozent erreicht worden. Der Siemens MitarbeiterInnen-Blog verlinkt auf den enstprechenden Medienbericht:
„Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben die Verhandlungen um den Kollektivvertrag für Angestellte in der IT-Branche erfolgreich beendet. Das Ergebnis: Die Mindestgrundgehälter werden um 2,94 Prozent angehoben.“
- Und auch für die Angestellten in der Sozialversicherung konnte ein positiver Abschluss erzielt werden, weiß der Angestelltenbetriebsrat des UKH Linz sowie der MitarbeiterInnenblog UKH Klagenfurt:
„Kollektivvertragsverhandlungen 2013 erfolgreich angeschlossen! Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Am 17.12.2012 wurden die diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten in der österreichischen Sozialversicherung erfolgreich abgeschlossen.“
- Weiterbildung ist wichtig. In vielen Bundesländern unterstützt die Arbeiterkammer ihre Mitglieder mit dem sogenannten Bildungsscheck, der zur Deckung von Kurskosten verwendet werden kann. Der Betriebsrat der Caritas Steiermark informiert darüber (stellvertretend auch für andere Bundesländer):
„Zweimal im Jahr bekommen Sie als Mitglied der AK Steiermark einen 60-Euro-Bildungs-Scheck. Diese Aktion ist der Beitrag der Arbeiterkammer zu Ihrem persönlichen Weiterkommen. Alle Untersuchungen zeigen, dass die Sicherheit des eigenen Arbeitsplatzes mit der Qualifikation steigt. Nutzen Sie diese Chance und wählen Sie aus dem breiten Bildungsangebot der Volkshochschule und des Berufsförderungsinstituts den für Sie passenden Kurs aus. Jedes AK-Mitglied erhält pro Semester einen 60-Euro-Bildungs-Scheck.“
- Eine weitere Möglichkeit zur Weiterbildung ist die immer beliebter werdende Bildungskarenz. Auch hier wird man beim Betriebsrat der Caritas Steiermark fündig:
„Die Bildungskarenz ermöglicht ArbeitnehmerInnen, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen. Diese Freistellung muss zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden. Auf Bildungsfreistellung besteht kein Rechtsanspruch.“
Schlagwörter: AK, Angestelltengesetz, Arbeiterkammer, Arbeitgeberkündigung, Betriebsrats-Blogosphäre, Betriebsratsblog, Bildungskarenz, Bildungsscheck, Handelsangestellte, IT-Kollektivvertrag, Jobticket, Karl Heimberger, Kündigung, Kollektivvertrag, KV, Manpower, MedUni, Pendlerförderung, PendlerInnen, Pendlerzuschlag, Postensuchtage, UG2002, Weiterbildung
5. April 2013 um 10:50
Hallo, ich möchte euch über ein Gerichtsfall hinsichtlich der Betriebsräte informieren: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/strategie-personal/jeder-beschaeftigte-zaehlt-fuer-betriebsrat/